Die Aufgabe des Staates ist es, die Freiheitsrechte und die sozialen Rechte, die in den letzten Jahrhunderten und Jahrzehnten erkämpft worden sind, zu bewahren und zu verteidigen, damit nicht schrankenlose wirtschaftliche Freiheit zu individueller Unfreiheit und zu sozialen Verwüstungen führt.
Dazu ist der Staat allerdings auch auf nicht-staatliche Institutionen angewiesen: Auf solche, die Gerechtigkeit und Solidarität fördern und die sich um Hilfe für Schwächere kümmern. Institutionen, die nicht nur auf die Gegenwart orientiert sind, sondern auch um die Zukunft der nachfolgenden Generationen besorgt sind.
Es sind die Grundbedürfnisse an Rechten und Werten für dessen Sicherstellung der Staat einstehen muß.
Für Leben und Gesundheit seiner Bürger Sorge zu tragen ist eine der fundamentalen Pflichten des Staates.
Die Gesundheitspolitik war bislang eine elementare Domäne des Staates zur Sicherung der solidarisch finanzierten Krankenversicherung.
In der klassischen Lehre über den Staat und seine Aufgaben gibt es bestimmte Aufgaben, die der Bürger an den Staat überträgt.