10) Für Kinder soll der Staat die Prämie übernehmen, die damit solidarisch durch die Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert wird.
11) Die Tarifkalkulation erfolgt nach transparenten, nachvollziehbaren, versicherungstechnischen Kriterien.
12) Risikogerechte Beiträge für die Versicherten
13) Die Versicherung von Neugeborenen erfolgt unabhängig von ihrem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge entsprechend dem Versicherungsumfang der Regelleistungen.
14) Kein Kündigungsrecht der Versicherungsanbieter, um einen lebenslangen Versicherungsschutz zu garantieren.
15) Ein Wechsel des Versicherungsunternehmens muß jederzeit möglich sein, ohne dass hieraus wegen der Altersrückstellungen unzumutbare Nachteile für den Versicherten entstehen.
16) Auf Dauer wird es nur noch private Anbieter für die Absicherung des Krankheitsrisikos geben, die einer staatlich festgelegten Rahmenregelung unterliegen. Die heutigen Gesetzlichen Krankenkassen erhalten die Möglichkeit sich umzuwandeln.