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Gesundheitsreformversagen

2.) Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erhält diese Pauschale von den Kassen und muß damit alle anfallende Honoraransprüche der niedergelassenen Ärzte begleichen.
Da die zu verteilende Summe also von vornherein fest vorgegeben ist verbirgt sich hier, für die Beitragszahler unsichtbar, die Wurzel der Ungerechtigkeit bezüglich der Honorierung der ambulant tätigen Ärzte. Eine Ungerechtigkeit die mittlerweile Formen des Betrugs annimmt.
Das bei der KV eingegangene Geld (die 15 € pro 100 € Kassenbeitrag) stehen aber nicht komplett den Ärzten zur Verfügung sondern nur etwa 10,20 Euro (der Rest verschwindet für allerlei Vorweg- und Verwaltungskosten). Die 10,20 Euro werden aufgeteilt: 5,70€ für Fachärzte und 4,50€ für Hausärzte.
Von den 5,70€ der Fachärzte stehen nach weiteren Abzügen für Rückstellungen nur noch 3,42 € zur Verfügung.
Mit anderen Worten von 100 Euro Beitrag des Versicherten kommen nur 3,42 € oder 3,42 % in die Honorierung aller fachärztlichen Leistungen. Diese 3,42€ werden dann unter ca. 37 verschiedenen Facharztgruppen verteilt.
Die Ärzte behandeln ihre Patienten und dokumentieren alle erbrachten Leistungen. Jede Leistung entspricht einer bestimmten Punktezahl. (z.B. 1 Ultraschalluntersuchung = 200 Punkte).
Der Arzt schreibt keine Rechnung nach den Behandlungen seiner Patienten, stattdessen sammelte er (bis 2008) Punkte. Am Ende des Quartals zählte er die Punkte zusammen und schickte sie zur Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Kassenärztliche Vereinigung zählt dann alle Punkte aller Ärzte zusammen. Anschließend teilt sie den Geldbetrag der Krankenkasse (3,42% für Fachärzte) durch die Anzahl aller Punkte und erhält so den Wert des einzelnen Punkts, den Punktwert.
Dieser Punktwert wird mit der Punktmenge des einzelnen Arztes malgenommen. Erst jetzt erfährt der Arzt erst wie hoch sein Umsatzhonorar ausfällt.
Damit hat er die gesamten Unterhaltkosten seiner Praxis zu bedienen (Gehälter, Arbeitgeberanteil für Krankenversicherung,